VOLLMACHT

  • 1. Termin: Antragsteller MÜSSEN einen Termin online buchen, bevor sie zum Konsulat kommen. Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung werden nicht bedient. Um einen Termin zu buchen, klicken Sie bitte auf diesen Link.

    2. Persönlich besuchen: Der/die Antragsteller und ALLE Zeugen MÜSSEN am Tag und zur Uhrzeit des Termins zusammen mit dem Antragsformular und den erforderlichen Dokumenten im Konsulat anwesend sein.

    3. Antragsformular: Kunden sollten die Anträge in Dari oder Paschtu sorgfältig ausfüllen.
    Besonderes Augenmerk ist auf Namen, Daten, Zahlen und Orte zu legen. Der Antrag sollte den Gegenstand der Vollmacht und die Grenzen der Vollmachtsbefugnisse des Bevollmächtigten deutlich angeben. Formulare können hier heruntergeladen werden.

    4. Erforderliche Dokumente und Zeugen: Bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen sorgfältig durch und bereiten Sie sich entsprechend auf Ihren Termin vor. Die folgenden Personen und Dokumente MÜSSEN bei Ihrem Termin im Konsulat anwesend sein.

    A. Vollmacht für die Heiratsurkunde:
    I) Einer der Ehegatten (Ehemann oder Ehefrau), der in Deutschland lebt, MUSS mit ins Konsulat kommen:
    - Ein Antragsschreiben, in dem die erforderlichen Dienstleistungen dargelegt und Informationen über Datum und Ort der Eheschließung gegeben werden;
    - einer Kopie von Tazkira und einem gültigen Reisepass und einer Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung.
    - Zwei aktuelle biometrische Passfotos (Größe: 3x4 cm);
    II) Zwei Zeugen (erwachsen & männlich) mit ihren Kopien der Tazkira- oder afghanischen Pässen und zwei aktuellen Fotos (Größe: 3x4 cm); Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung.
     III) Kopie der Tazkira und Foto des Rechtsanwalts/Rechtsvertreters in Afghanistan.

    B. Alle anderen Arten von Vollmachten:
    I). Alle Mandanten mit Kopie ihrer Tazkira- oder afghanischen Passes mit zwei aktuellen biometrischen Fotos (Größe: 3x4 cm); Kopie der deutschen Aufenthaltserlaubnis.
    II). Zwei Zeugen mit ihren Kopien ihrer Tazkira oder ihres afghanischen Passes mit zwei aktuellen biometrischen Fotos (Format: 3x4 cm); Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung.
    III). Rechtsanwalt/Rechtsvertreter: Kopie von Tazkira oder Reisepass und 2 Fotos des Rechtsvertreters, der sich je nach Bedarf in Afghanistan oder anderen Ländern aufhalten wird.
    IV). In vermögensrechtlichen Fällen, wenn die Immobilie vererbt wird, sind eine Kopie des Erbscheins und eine Kopie des Eigentumsnachweises (Verkaufsurkunde/ Qabala) oder dessen Einzelheiten erforderlich.
    V). Gebühr: Das Konsulat erhebt eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 125 Euro pro Antrag. Zahlungen können nur direkt auf das Konto des Konsulats überwiesen werden. Bitte senden Sie KEIN Bargeld per Post oder bringen Sie KEIN Bargeld persönlich zum Konsulat. Das Konsulat akzeptiert unter keinen Umständen Bargeld oder Schecks.

    Hinweis: Wenn die Vollmacht für die Ansprüche oder Gegenansprüche bei den Gerichten bestimmt ist, sollte der Anwalt ein zugelassener Rechtsanwalt oder die unmittelbare Familie (Aszendent/Abkömmling oder Nachkomme derselben Abstammungslinie) des Klienten sein.

    Bitte bringen Sie alle erforderlichen Dokumente und Fotos zum Zeitpunkt Ihres Termins mit. Das Konsulat verfügt nicht über Druck- und Kopiermöglichkeiten für seine Klienten.

    Kontaktdaten:
    E-Mail:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Telefon: +4989255523030

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